HAHN KAUFT IHR AUTO

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1. Bessere Preise durch Direktvermarktung!
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Anders als die großen Ankaufbörsen, verkaufen wir die angekauften Fahrzeuge selber.
Wir müssen also beim Einkauf keinen zusätzlichen Ertrag für den Zwischenhandel in Abzug bringen.

 
2. Regionale Preisvorteile geben wir an Sie weiter!
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Wir verkaufen jeden Tag unsere Fahrzeuge hier in unserer Region. Wir wissen also genau was Ihr Fahrzeug hier im lokalen Markt wert ist. Regionale Preisvorteile geben wir beim Einkauf gerne an Sie weiter.

 
3. Preisvorteile für Sie durch eigene Instandsetzung!
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45 Jahre Erfahrung in der Aufbereitung und Reparatur von Fahrzeugen zahlen sich für Sie aus! Wir müssen für kleinere Schäden nicht immer die vollen Kosten beim Einkauf in Abzug bringen. Durch unsere"knowhow" können wir oft viel günstiger Mängel beseitigen als dies große Unternehmen tun können. Wir entscheiden was repariert werden muss und was auch mal so bleiben kann. Nicht jeder Schaden mindert den Wert Ihres Fahrzeuges.

 
4. Bei uns entscheidet der Chef den Einkaufspreis noch selber!
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Große Ankaufsfirmen müssen günstig kaufen, denn Sie müssen die Fahrzeuge günstig an Händler in ganz Deutschland weitervermarkten. Da bleibt kein Spielraum für individuelle Entscheidungen. Bei uns entscheidet der Chef selber über den Einkaufspreis, so individuell wir Ihr Gebrauchter ist, so individuell können wir auch den Wert Ihre Fahrzeuges berücksichtigen.

 
5. Kleines Unternehmen = kleine Kosten!
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Wir sind, gemessen an den großen Unternehmensgruppen, ein kleines Autohaus. Das bedeutet auch, daß unsere Verwaltungskosten deutlich geringer sind. Wir können uns also auch mit kleineren Erträgen als große Unternhmen zufrieden geben. Diesen Vorteil geben wir gerne an Sie weiter.

 
6. Auch ältere Fahrzeuge sind für uns kein Problem!
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Bei älteren Fahrzeugen die wir nicht mehr selber vermarkten können oder wollen, haben wir die Kontakte zu Export-Händlern. So können hier oft noch einen Verkaufspreis für Sie erzielen, auch wenn der Zeitwert eigentlich schon auf 0,-€ gesunken ist.

 
7. Ihr Fahrzeug muss nicht zugelassen sein!
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Wenn Sie Ihr Fahrzeug schon abgemeldet haben und damit also nicht mehr zu uns fahren können, holen wir Ihr Fahrzeug gerne gegen eine angemessene Gebühr mit roten Kennzeichen bei Ihnen ab. Grundpreis pro Abholung 59,80€ zzgl. 0,80€ pro einfachen Entfernungskilometer. Gerne können Sie uns auch vorab einige Bilder und eine genaue Beschreibung Ihres Fahrzeuges senden damit wir Ihnen einen ungefähren Ankaufspreis nennen können.

 
8. Wir lösen Ihre laufende Finanzierung / Leasing für Sie ab!
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Wenn Ihr Fahrzeug noch finanziert oder geleast ist, müssen Sie dies nicht vorab bei der Bank ablösen. Ein kleine Vollmacht reicht uns, damit wir für Sie, den noch offenen Betrag, ablösen können. Sobald wir dann den KFZ-Brief von der finanzierenden Bank erhalten haben, erstatten wir Ihnen umgehend die Differenzsumme zu Ihrem Verkaufspreis bei uns. Auch wenn Ihr Fahrzeug weniger Wert ist, als noch bei der Bank bezahlt werden muss, können wir Ihnen helfen. Sie Zahlen vorab den Differenzbetrag an uns und wir lösen dann Ihr bisherige Finanzierung ab.

 
 
9. Kaffee, Cappuccino und wenig Wartezeit
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Wir vereinbaren mit Ihnen einen verbindlichen Termin zur Fahrzeugbewertung. Sind Sie pünktlich zum vereinbarten Termin da, geht dann alles ganz schnell. In der Regel haben Sie schon 30 Minuten nach Ankunft bei uns, ein verbindliches Angebot vorliegen. In dieser kurzen Wartezeit steht Ihnen unsere Kundenlounge mit Kaffee, Kaltgetränken und Obst kostenlos zur Verfügung.

 

Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT)  unentgeltlich erhältlich ist.

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