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Förderung beantragen und auch finanziell vom Umstieg auf fortschrittliche Elektromobilität profitieren

Umweltfreundlich fahren wird belohnt: Sichern Sie sich bis zu 4.500 €* Umweltbonus für den Einstieg in die Elektromobilität!

Der Herstelleranteil ist auf Ihrem Kaufvertrag und Ihrer Rechnung ausgewiesen. Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu gelangen, ist ein Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich. Nutzen Sie dazu bitte das Online-Portal des BAFA.

Der Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 setzt weiterhin auf eine nachhaltige, effiziente und für alle bezahlbare Mobilität. Er sieht u. a. vor, die Innovationsprämie unverändert bis zum 31. Dezember 2024 fortzuführen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Umweltbonus durch eine Neuausrichtung der Richtlinie angepasst.

Einige Förderbedingungen haben sich daher geändert.

Geänderte Förderbedingungen


Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge in Zukunft keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.



Die Mindesthaltedauer wurde bei Fahrzeugkauf und Leasing erhöht und beträgt ab dem 1. Januar 2023 12 Monate - 24 Monate. Dementsprechend sind zukünftig ausschließlich Leasingfahrzeuge förderfähig, deren Leasingvertragslaufzeiten 12 oder mehr Monate beträgt.



Die Beschränkung, dass junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter gefördert werden können. Ab dem 1. Januar 2024 sind nur noch Fahrzeuge förderfähig, deren gemeldeter Basislistenpreis maximal 45.000 € beträgt.



Ab dem 1. Januar 2024 sind nur noch Fahrzeuge förderfähig, deren gemeldeter Basislistenpreis maximal 45.000 € beträgt.



Ab dem 1. September 2023 sind ausschließlich Privatpersonen dazu berechtigt, einen Antrag zu stellen

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier und in der Pressemitteilung des BMWK.

Aktuelle Informationen sowie die Veröffentlichung der Richtlinie durch den Bundesanzeiger finden Sie auf der Seite des Bundesanzeigers.

Höhe der Fördersätze

Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:

  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung bzw. Gebrauchtfahrzeugzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Mit der neuen Richtlinie wird beim Leasing die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 24 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.

Bei Beantragung ab dem 1. Januar 2023 bis einschließlich dem 31. Dezember 2023 beträgt der Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie als nicht rückzahlbarer Zuschuss und der Herstelleranteil:



Bundesanteil inkl. Innovationsprämie (Nettolistenpreis unter 40.000 €)

Kauf: 4.500 € (Mindesthaltedauer 12 Monate)
Leasinglaufzeit 12-23 Monate: 2.250 € (Mindesthaltedauer 12 Monate)
Leasinglaufzeit über 23 Monate: 4.500 € (Mindesthaltedauer 24 Monate)

Bundesanteil inkl. Innovationsprämie (Nettolistenpreis über 40.000 €)

Kauf: 3.000 € (Mindesthaltedauer 12 Monate)
Leasinglaufzeit 12-23 Monate: 1.500 € (Mindesthaltedauer 12 Monate)
Leasinglaufzeit über 23 Monate: 3.000 € (Mindesthaltedauer 24 Monate)



Reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge

Kauf: 3.000 €
Leasinglaufzeit 12-23 Monate: 1.500 €
Leasinglaufzeit über 23 Monate: 3.000 € 

 

Genauere Informationen zum Umweltbonus des BAFA finden Sie hier oder direkt bei uns im Autohaus. Wir freuen uns auf Sie!

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen

Der BAFA-Umweltbonus kann mit folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:

  • Sofortprogramm Saubere Luft – BMWK
  • Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil – BMWK
  • Förderrichtlinie Elektromobilität – BMDV
  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMDV
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand – KfW
  • Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen – KfW
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) –Land Berlin
  • Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin – Land Berlin
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen– Land Mecklenburg-Vorpommern
  • BW-e-Solar-Gutschein–Land Baden-Württemberg
  • Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Prämie)
  • Taxiladekonzept für Elektrotaxis im öffentlichen Raum (TALAKO) - Stadt Köln

*Bundesanteil inkl. Innovationsprämie (Nettolistenpreis unter 40.000 €) beim Kauf oder Abschluss eine Leasingvertrags mit einer Laufzeit von über 23 Monaten.

Unser Standort

Kulmbach
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*Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschrieben Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibgas.?Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch abrufbar unter der Internetadresse: https://www.dat.de/co2/.

¹ Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

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